Um die hessischen Klimaziele zu erreichen, wurde im März 2017 der Integrierte Klimaschutzplan Hessen 2025 beschlossen. Die darin enthaltene Maßnahme V 22 hat explizit die Erhöhung der Resilienz der hessischen Straßenverkehrsinfrastruktur zum Ziel. Die Bearbeitung dieser Maßnahme erfolgt als Kombination aus einem wissenschaftlich geprägtem Grundlagegutachten und einer Handlungshilfe für Hessen Mobil zur Entwicklung des Schwerpunktprogramms „Klimaanpassung an Landesstraßen“.
In dem im letzten Jahr durchgeführten Grundlagegutachten wurden die durch Veränderungen der Klimagrößen Temperatur, Niederschlag und Wind auftretenden Gefahren für die von Hessen Mobil verwaltete Verkehrsinfrastruktur systematisch aufbereitet. Die Gefährdungsanalyse hat gezeigt, dass einheitlichen Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung auf Landesstraßen weder auf Landesebene noch auf Klimaregionsebene möglich sind. Stattdessen muss jedes Bauwerk auf seine individuelle Gefährdung geprüft und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung bestimmt werden.
In dem Folgegutachten erarbeitet das Fachgebiet Raum- und Infrastrukturplanung ein Verfahren zur Entwicklung individueller Anpassungsstrategien gegenüber Klimaveränderungen, welche sich auf die unterschiedlichen Bauwerke im System der hessischen Straßenverkehrsinfrastrukturen anwenden lassen. Aufbauend auf die im Grundlagegutachten ausgewiesenen wesentlichen Gefährdungsfaktoren wurden die ersten Schritte für das Folgegutachten in einem Lenkungskreistreffen am 22. März 2022 besprochen. Um konkrete Handlungsempfehlungen formulieren zu können bedarf es der Expertise von Expert*innen aus den Bereichen Planung, Bau und Betrieb, welche mit Hilfe von Interviews abgefragt und anschließend in das Gutachten integriert wird.
Ein monatlicher Lenkungskreis zur Besprechung der Arbeitsstände und die Einbindung verschiedener Fachabteilungen bilden den Rahmen zur Erstellung des Gutachtens, welches bis März 2023 an Hessen Mobil übergeben wird.
Kooperationspartner: |
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Projektlaufzeit: | April 2022 – März 2023 (12 Monate) |